Räuberische Erpressung, § 255 StGB

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten, in der Ihnen räuberische Erpressung gemäß § 255 StGB vorgeworfen wird?

Sie sollten dieser Vorladung keine Folge leisten! Statt zur Polizei, gehen Sie lieber zum Anwalt, aber nicht irgendeinem, sondern zu einem Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird die Vorladung für Sie freundlich absagen und Ihre Strafverteidigung übernehmen. Im folgenden Text erhalten Sie weitere Informationen über die Voraussetzungen, eine zu erwartende Strafe und zu Besonderheiten im Zusammenhang mit der Strafanzeige.

Besondere Ausprägungen mit Einfluss auf die zu erwartende Strafe sind

Bei räuberischer Erpressung handelt es sich um eine besondere Erscheinungsform der Erpressung gemäß § 253 StGB, den das Strafgesetzbuch in § 255 StGB regelt:

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.

Räuberische Erpressung: Was ist damit gemeint?

Eine räuberische Erpressung gemäß §§ 253, 255 StGB liegt dann vor, wenn jemand eine Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohung mit Gewalt begeht.

Der Raub ist nach Ansicht des BGH ein Sonderfall der räuberischen Erpressung, weil die mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben genötigte Person die Wegnahme einer Sache durch den Räuber duldet. Ob nun ein Raub oder eine räuberische Erpressung vorliegt, wird daher nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tathergangs bestimmt.

Nimmt der Täter die Sache weg, liegt ein Raub gemäß § 249 StGB vor. Zwingt der Täter den Genötigten dazu, ihm die Sache zu geben, liegt eine räuberische Erpressung vor.

Räuberische Erpressung: Was droht für eine Strafe?

Der Täter einer räuberischen Erpressung ist gleich einem Räuber zu bestrafen, folglich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bei einem minder schwerem Fall von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, deren Vollstreckung bei einem Ersttäter mit positiver Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Im Jugendstrafrecht, also wenn der Täter noch Jugendlicher (bis 18 Jahre) ist, gilt der Strafrahmen nicht, sondern bestimmt sich nach dem Erziehungsgedanken. Auch bei Heranwachsenden kann noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Pflichtverteidigung

Da es sich beim Vorwurf der räuberischen Erpressung um ein Verbrechen handelt, hat der Täter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht beiordnet, wobei der Beschuldigte seinen Verteidiger selbst wählen und bestimmen darf. Mit Übersendung der Anklageschrift teilt das Gericht dann dem Angeschuldigten mit, dass er eine Woche Zeit hat, einen Pflichtverteidiger zu benennen.

Sitzt der Täter in Untersuchungshaft, hat er sofort Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Strafverteidigung, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt, Anwalt, Kanzlei, Berlin, Potsdam, Charlottenburg, Mitte, Kreuzberg, Neukölln, Wedding, Zehlendorf, Wilmersdorf, Raub, Räuberische Erpressung, Räuberischer Diebstahl, Schwerer Raub, Waffen, Werkzeug, Bewährung

Sie haben eine Frage zum Vorwurf der räuberischen Erpressung?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur der ersten Orientierung; ersetzen jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt.

Rufen Sie uns unter Telefon 030 – 120 88 380 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir sind für Sie da
Jetzt telefonische Ersteinschätzung erhalten oder Termin mit einem Anwalt in unserer Kanzlei vereinbaren.

Kontakt