Aussage gegen Aussage und Falschbeschuldigung

Im Sexualstrafrecht steht meist Aussage gegen Aussage – dies macht eine Falschbeschuldigung in diesem Bereich so gefährlich. Denn der Zweifelssatz „in dubio pro reo“, also im Zweifel für den Angeklagten bedeutet keinesfalls, dass der Angeklagte deshalb freigesprochen werden müsste. Der Grundsatz ist nämlich keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Über den Maßstab, nach dem der Richter eine Tatsache für gewiss halten oder einem Zeugen glauben darf, sagt er nichts. Die besondere Beweiskonstellation gilt deshalb im Strafrecht als die schwierigste für alle Beteiligten.

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Was ist Aussage gegen Aussage?

Diese Konstellation meint, dass die Tatschilderung des (möglichen) Opfers von der des Beschuldigten abweicht, ohne dass ergänzend auf weitere – unmittelbar tatbezogene – Beweismittel oder Indizien wie z.B. Aussagen weiterer Zeugen, Verletzungsbilder oder sonstige Spuren zurückgegriffen werden kann.

Auch wenn der Beschuldigte selbst keine eigenen Angaben zu dem Tatvorwurf macht, sondern sich durch Schweigen verteidigt, steht Aussage gegen Aussage.

Im Zweifel für den Angeklagten?

Oft steht beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder der Vergewaltigung Aussage gegen Aussage. Dies kann freilich nicht allein dazu führen, dass der Angeklagte freigesprochen wird. Denn dann blieben nahezu alle (tatsächlichen) Sexualdelikte ungesühnt. Auf der anderen Seite ist eine Falschbeschuldigung nirgends so häufig anzutreffen wie im Sexualstrafrecht. Außerdem ist wohl in keinem Rechtsgebiet die Bereitschaft zum Vorurteil so groß wie im Sexualstrafrecht und die Unschuldsvermutung so unpopulär.

Deshalb muss das Gericht die Aussage genau analysieren, die Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage aufklären, das Aussagemotiv bewerten sowie die Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben kritisch überprüfen. Ein Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei: Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des Angeklagten – allein nach seiner eigenen, persönlichen Überzeugung. Ob das Gericht dem Angeklagten oder dem Zeugen glaubt, erfährt man meist erst durch das Urteil.

Wem wird denn meistens geglaubt?

Diese Frage ist in dieser Allgemeinheit unmöglich zu beantworten. Das Gericht hat in seiner Beweiswürdigung die Glaubhaftigkeit der jeweiligen Aussagen zu bewerten.

Bei einem Widerspruch zwischen mehreren Aussagen hat das Gericht zu würdigen, in welcher Aussage die Wahrheit letztlich ihren Ausdruck gefunden hat. So verlangt es der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung. Demnach kann das Gericht nicht der Aussage eines Zeugen, nur weil er möglicherweise Opfer ist, ein schon von vornherein höheres Gewicht beimessen als der des Angeklagten. Daher wird das Gericht auf die Grundlagen der Aussagepsychologie zurückgreifen, um die Glaubhaftigkeit zu bewerten und sich im Zweifel hinsichtlich der Aussagen sachverständig beraten lassen.

Wann ist eine Zeugenaussage glaubhaft?

Wird jemand einer Vergewaltigung beschuldigt, kommt es maßgeblich auf die Zeugenaussage des möglichen Opfers an. Nun ist es im Strafrecht glücklicherweise so, dass nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht muss darlegen, aus welchen Gründen sie diese Zeugenaussage als glaubhaft erachtet. Dafür reicht es nicht aus, bloß zu behaupten, bei dem Zeugen wäre keine übermäßige Belastungstendenz sowie kein Motiv für eine Falschbeschuldigung erkennbar. Das ist Beweiswürdigung auf dem Niveau von Küchenpsychologie.

Der Rechtsanwalt darf sich mit einer solchen Einschätzung hinsichtlich eines Zeugen nicht zufriedengeben. Angeklagte dürfen im Strafrecht allein wegen der hohen Strafandrohung einer Vergewaltigung erwarten, dass die Zeugenaussagen besonders kritisch hinterfragt werden. Auch hat er Anspruch auf einen Anwalt, der um sein Recht kämpft! Keinesfalls sollte er einem Anwalt vertrauen, der Ermittlungs- und Zwischenverfahren ungenutzt verstreichen lässt. Demgegenüber sollte der Rechtsanwalt das Vorverfahren dafür nutzen, aufzuzeigen, dass auf die Angaben des (Opfer-) Zeugen keine Anklage gestützt werden kann. Dafür ist eine gründliche Auseinandersetzung mit der Aussage desjenigen erforderlich, die/der behauptet, Opfer geworden zu sein.

Doch warum sollte jemand einen anderen zu Unrecht beschuldigen?

Ursachen für eine Falschbeschuldigung

Die Gründe sowie Ursachen für eine bewusste oder unbewusste Falschbeschuldigung sind vielfältig. Diese reichen von einer gezielt falschen Anschuldigung aus Rache oder im Streit um das Sorgerecht bis zu einer diffusen Anschuldigung, um Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Auch psychiatrische Erkrankungen – hier allen voran die Borderline-Störung – kommen statistisch deutlich gehäuft vor. Am häufigsten sind jedoch bloße Missverständnisse. Beide Sexualpartner waren sich nicht einig darüber, was sie wollten oder brachten dagegen die Ablehnung nicht im Geringsten zum Ausdruck. Woher sollte der eine denn schließlich wissen, dass der andere dies oder das nicht will?

Sie haben eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten?

Auf eine Vorladung der Polizei müssen Sie nicht reagieren. Sie brauchen genauso wenig zu dem Vernehmungstermin erscheinen. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, sagen wir den Termin für Sie ab und teilen der Polizei zudem mit, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Weiterhin zeigen wir der Polizei an, dass unsere Kanzlei Ihre Strafverteidigung übernommen hat.

Kanzlei für Sexualstrafrecht: in Hamburg, Berlin und bundesweit

Sofortiges Handeln ist im Strafrecht besonders wichtig, da der Staat seine Machtmittel ohne Rücksicht auf Verluste zum Einsatz bringt. So stehen eine Hausdurchsuchung und nicht selten sogar ein Haftbefehl im Raum. Professionelle Strafverteidigung setzt im Strafrecht deshalb bereits im Ermittlungsverfahren an, um eine Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden.

Gerade wenn Aussage gegen Aussage steht, kann eine spezialisierte Strafverteidigung viel erreichen: Als menschliche „Lügendetektoren“ untersuchen unsere Strafverteidiger die Aussage des angeblichen Opfers unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten, ausgehend von der sog. Nullhypothese. Ziel unserer Tätigkeit ist deshalb die frühestmögliche Intervention, um schon das Ermittlungsverfahren zu nutzen, die Unschuld des Mandanten zu dokumentieren und eine Anklageerhebung zu vermeiden.

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Beweiswürdigung der Aussagen von einem möglichen Opfer

Die Rechtsanwälte im Team um Mirko Laudon sind Experten, eine Falschbeschuldigung zu erkennen und den Tatverdacht anhand von aussagepsychologischen Merkmalen zu entkräften. Daher enden die meisten unserer Verfahren im Sexualstrafrecht bereits im Ermittlungsverfahren mit einer Einstellung mangels Tatverdachts.

Obwohl es keinen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt, weil diese Qualifikation nur in bestimmten Rechtsgebieten vergeben wird, verfügt jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei dennoch über eine vergleichbare Qualifikation, da wir jährlich etwa 100 Mandate in der Konstellation Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht bearbeiten. Diese Erfahrung können, wenn überhaupt, nur wenige Kanzleien in Deutschland von sich behaupten.

Vertrauen Sie daher nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer Expertise!

Sofort-Kontakt und persönliche Ersteinschätzung

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen, sondern sind für Sie da. Darauf können Sie sich verlassen! In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung gern Ihre Optionen sowie die weitere Vorgehensweise.

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