Compliance im Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff Compliance ist vor allem wegen medienträchtiger Wirtschaftsstrafverfahren gegen bedeutende Unternehmen in aller Munde. Diesen deshalb als „Buzzword“ abzutun, wäre allerdings zu kurz gegriffen.

Da es in Deutschland (noch) kein Unternehmensstrafrecht gibt, führen Regelverstöße innerhalb eines Unternehmens regelmäßig zur persönlichen Verantwortlichkeit seiner Führungspersonen und Mitarbeiter. Als Reaktion auf die Top-down-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hatte Compliance zunächst vor allem das Ziel, Führungspersonen in Großunternehmen aus der Haftung für Straftaten, die innerhalb des Unternehmens begangen wurden, zu befreien. Zielführend ist dies allerdings nicht: Es kommt nämlich lediglich zu einer Haftungsverlagerung, die ebenso negative Auswirkungen haben kann.

Präventive Vermeidung strafrechtlicher Risiken

Criminal Compliance ist die Gesamtheit derjenigen Maßnahmen, die ergriffen werden, um ein rechtmäßiges Verhalten von Mitarbeitern sicherzustellen. Um größere Schäden für das Unternehmen zu vermeiden, gilt es bereits präventiv tätig zu werden.

Um Fehlverhalten im Unternehmen zu erkennen kann etwa ein Ombudsmann installiert werden, der entsprechende Hinweise vertraulich entgegennimmt und diese danach an das Unternehmen weiterleitet ohne den Hinweisgeber zu offenbaren.

Compliance auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen

Die Etablierung eines effektiven Compliance-Management-Systems ist im Zusammenhang mit einer guten Corporate Governance mittlerweile nicht nur für Großunternehmen unerlässlich. Kleine und mittelständische Unternehmen unterschätzen dagegen häufig die Risiken, die mit einem fehlenden Compliance-Management-System einhergehen. Dabei kann ein wirtschaftlicher Schaden oder die angegriffene Reputation vor allem kleine und mittelständische Unternehmen im Vergleich zu großen Unternehmen viel schwerer treffen. Es ist daher auch für solche Unternehmen wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um normwidrige Handlungen innerhalb des Unternehmens zu vermeiden.

Individuelle Risikoanalyse

Die Risikofaktoren sind zahlreich: Nicht nur klassische, stets im Zusammenhang mit Compliance assoziierte Tatbestände wie Untreue (§ 266 StGB), aktive und passive Bestechung (§§ 299 ff. StGB), das neue Geldwäschegesetz sowie Verstöße gegen Wettbewerbs-, Steuer- und Kartellrecht stellen potenzielle Gefahren in Unternehmen dar. Je nach Branche müssen etwa auch die Beachtung von Vorschriften zum Umwelt-, Brand- und Arbeitsschutz, die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien oder das Erfordernis bestimmter Genehmigungen beim grenzüberschreitenden Handel im Fokus stehen. Der Ausgangspunkt einer effektiven Compliance ist stets die individuelle Risikoanalyse.

Zielsetzung eines Compliance-Managements

Die Zielrichtung einer effektiven Compliance darf es nicht sein, nur die Unternehmensführung aus der Haftung zu nehmen. Durch die Einführung von Verhaltensregeln sowie die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln wird dafür gesorgt, dass Regelverstöße auf ein gesetzlich toleriertes Maß minimiert werden.

Um Ihr Unternehmen vor negativen Folgen von Regelverstößen zu schützen, gilt es, frühzeitig potenzielle Fehlerquellen zu erkennen und ein individuell zugeschnittenes Compliance-Management-System zu entwickeln. Dies erfordert eine unternehmensbezogene Risikoanalyse. Denn wie ein funktionierendes System aussehen muss, hängt maßgeblich von individuellen Merkmalen Ihres Unternehmens ab: Wie sieht die Organisationsstruktur aus? In welcher Branche sind Sie tätig? Unternehmen tendieren dazu, vor dem Hintergrund einer „best practice“ zu hohe Sorgfaltsanforderungen an Ihre Mitarbeiter zu stellen. Diese können nur schwer eingehalten werden und zur Folge haben, das Unternehmen und seine Mitarbeiter in eine Strafbarkeit hinein zu reglementieren.

Um einen angemessenen und – vor allem – erfüllbaren Sorgfaltsmaßstab festlegen zu können, bedarf es wegen der häufig komplexen Sachverhalte Expertise und Erfahrung.

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