Allgemeines Strafrecht

Im Strafrecht unterscheidet das Strafgesetzbuch bei Straftaten zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind, während dagegen Vergehen leichtere Straftaten sind, die in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Typische Vergehen im allgemeinen Strafrecht sind
Verbrechen sind u.a.

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Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf im Strafrecht von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Am Anfang jeder Verteidigung steht die Akteneinsicht. Als Rechtsanwalt erhalte ich Einblick in die Strafakte (genauer: Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft) und kann mir dadurch einen Überblick über die Ihnen vorgeworfene Straftat und individuelle Beweislage verschaffen. Aufgrund dieser Faktenbasis erhalten Sie von mir stets eine ehrliche Einschätzung der Situation und nicht nur haltlose Versprechungen.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache.

Als Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit. Sie können daher jedes Problem mit mir besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Als Strafverteidiger bin ich unabhängig und ausschließlich meinem Mandanten verpflichtet.

Sofort-Kontakt und persönliche Ersteinschätzung

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt aber keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt. Deshalb erläutern wir Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung gern Ihre Optionen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei auf!

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