Im Strafrecht unterscheidet das Strafgesetzbuch bei Straftaten zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind, während dagegen Vergehen leichtere Straftaten sind, die in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.
Typische Vergehen im allgemeinen Strafrecht sind
- Hausfriedensbruch, § 123 StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 145 StGB
- Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB
- Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB
- Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
- Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB
- Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, § 177 StGB
- Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, § 184b StGB
- Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie, § 184c StGB
- Beleidigung, § 185 StGB
- Üble Nachrede, § 186 StGB
- Verleumdung, § 187 StGB
- Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
- Körperverletzung, § 223 StGB
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
- Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
- Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
- Nachstellung, § 238 StGB
- Diebstahl, § 242 StGB
- Unterschlagung, § 246 StGB
- Betrug, § 263 StGB
- Computerbetrug, § 263a StGB
- Untreue, § 266 StGB
- Urkundenfälschung, § 267 StGB
- Sachbeschädigung, § 303 StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- aktuell: Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, § 75 IfSG
Verbrechen sind u.a.
- Mord, § 211 StGB
- Totschlag, § 212 StGB
- Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
- Raub, § 249 StGB
- Schwerer Raub, § 250 StGB
- Raub mit Todesfolge, § 251 StGB
- Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB
- Räuberische Erpressung, § 255 StGB
- Brandstiftung, § 306 StGB
- Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
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