Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie schon einen Rechtsanwalt für Strafrecht benötigen, brauchen Sie ihn ganz bestimmt:
- Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
- Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?
- Liegt eine Anklage oder gar schon ein Urteil oder ein Strafbefehl gegen Sie vor?
Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht nachteilig gewertet werden. Im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden.
Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen in einer Erstberatung gerne die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung. Selbstverständlich ist jeder Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können daher alles mit uns besprechen – kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.
Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht
In keinem Rechtsgebiet prallen die gegenläufigen Interessen zwischen dem staatlichen Strafanspruch einerseits und dem Freiheitsinteresse des Bürgers derartig aufeinander wie im Strafrecht. Die Unschuldsvermutung und der Grundsatz „in dubio pro reo“ gelten oftmals nicht viel. Max Alsberg beschrieb die Philosophie der Verteidigung so:
Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!
— Max Alsberg (1930)
Obwohl er diesen Satz schon im Jahr 1930 schrieb, ist er heute so aktuell wie damals. Die Staatsanwaltschaft, aber auch das Gericht haben sich „ihre“ Wahrheit über einen Beschuldigten bereits anhand der Akten vor Beginn der Hauptverhandlung gebildet. Die Aufgabe als Strafverteidiger besteht darin, diese Überzeugung zu erschüttern sowie die Präsumtion der Unschuld zurück in das Strafverfahren zu holen.
Verteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten
Dass dies manchmal kein einfaches Unterfangen ist, kann sich jeder leicht vorstellen. Während der Staatsanwaltschaft die Verfolgungs- und dem Gericht die Aufklärungspflicht zukommt, sichert der Strafverteidiger als Gegengewicht die Verfahrens- und die Abwehrrechte des Mandanten.
Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.
— Hans Dahs (1969)
Als hochspezialisierte Strafverteidiger kämpfen wir für Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren sowie in der Hauptverhandlung. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie stets kompetent und professionell verteidigen – in Berlin, Hamburg und bundesweit.
Ehrliche Einschätzung Ihrer Situation
Am Anfang jeder Verteidigung steht die Akteneinsicht. Als Strafverteidiger erhalten wir Einblick in Ihre Strafakte (genauer: Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft) und können uns ein genaues Bild über die Ihnen vorgeworfene Straftat und individuelle Beweislage verschaffen. Aufgrund dieser Faktenbasis erhalten Sie von uns stets eine ehrliche Einschätzung der Situation und nicht nur haltlose Versprechungen. Wir übernehmen ein Mandat nur, wenn wir hinsichtlich unserer Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt sind, Ihnen die beste Strafverteidigung gewähren zu können.
Im Strafrecht steht für den Mandanten meist „alles auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat nicht selten der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Vertrauen Sie daher nicht irgendeinem Anwalt, sondern auf unsere Expertise.
SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger Berlin PartmbB ist eine Partnerschaft der Rechtsanwälte Dr. Frédéric Schneider und Dr. Benedikt Mick mit Sitz in Berlin und Hamburg.