Anwalt-Notruf Strafrecht

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht sind in Eilfällen rund um die Uhr über den speziell für Notfälle eingerichteten Notdienst zu erreichen. Notfälle sind z.B.:

  • Festnahme bzw. Verhaftung (auch des Ehepartners, Kindes, Mitarbeiter)
  • Durchsuchung der Wohnung, Praxis oder Geschäftsräume
  • Sicherstellung sowie Beschlagnahme

Anwalt-Notdienst Notruf: 0173 56 18 266

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Bei einem Notruf zur Nachtzeit stellen Sie bitte sicher, dass Sie am nächsten Tag morgens telefonisch erreichbar sind. Ab 08:00 Uhr ist das Gericht zu erreichen und unser Tätigwerden erfordert dann eine zeitnahe Rücksprache mit Ihnen.

In weniger dringenden Fällen erreichen Sie uns zu unseren Bürozeiten:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 20:00 Uhr
Telefon: 030 – 120 88 380

Bei einer Verhaftung aufgrund einer nicht (rechtzeitig) gezahlten Geldstrafe sowie dem unentschuldigten Fernbleiben einer Hauptverhandlung können wir Ihnen ad hoc sowie nachts und am Wochenende (ohne Akteneinsicht) nicht helfen. In diesen Fällen melden Sie sich auf jeden Fall bitte erst am nächsten Werktag zu unseren Bürozeiten.

Bei Festnahme, Durchsuchung sowie Beschlagnahme gilt:

Dulden
Ruhe bewahren und keinen Widerstand leisten!

Anrufen
Sofort Kontakt zum Verteidiger verlangen und auf ihn warten.

Schweigen
Sagen Sie nichts! Keine Passwörter nennen! Nichts unterschreiben!

Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten als Verdächtiger oder Beschuldigter sowie wichtige Verhaltensregeln erhalten Sie hier: Ihre Rechte als Beschuldigter.