Die Tätigkeit als Geschäftsführer sowie als Vorstandsmitglied scheint im Hinblick auf das Wirtschaftsstrafrecht mehr und mehr zu einer gefahrgeneigten Tätigkeit zu werden. Deshalb wächst das Verfolgungsrisiko im Wirtschaftsstrafrecht seit Jahren kontinuierlich: Mehr als 20 Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität haben bundesweit den Verfolgungsdruck auch für den Mittelstand (KMU) massiv erhöht.
Engagierte Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Haben die Ermittlungsbehörden, also die Steuerfahndung oder die Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit erst einmal aufgenommen, steht viel auf dem Spiel. Wir bieten Ihnen auch in dieser Ausnahmesituation rechtlichen Beistand und Beratung – stets persönlich und kompetent. Wir übernehmen ein Mandat nur, wenn wir aufgrund unserer Spezialisierung davon überzeugt sind, Ihnen die bestmögliche Verteidigung gewährleisten zu können.
Zu unseren Mandanten zählen regelmäßig Personen oder Unternehmen, die sich zum ersten Mal mit strafrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sehen – etwa, weil gegen sie ein Vorwurf erhoben wird oder sie durch Straftaten geschädigt wurden. In jedem Fall geht es um die Abwehr strafrechtlicher Angriffe. Ziel unserer Tätigkeit ist deshalb die frühestmögliche Intervention, um das Verfahren strategisch zu lenken, um Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen. Strafrechtliche Ermittlungen gestalten sich zwar oft schwierig und langwierig, aber wir erkämpfen ausdauernd und unnachgiebig das bestmögliche Ergebnis.
Vertretung von Unternehmen sowie deren Führungskräften
Neben der Individualverteidigung bildet die Vertretung und Beratung von Unternehmen sowie deren Geschäftsleitung (CEO, CFO, COO) einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht dabei die präventive Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken (Compliance), die Tätigkeit als Vertrauensanwalt und Ombudsperson oder Aufarbeitung möglicher Verstöße im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht durch unternehmensinterne Ermittlungen.
Noch kein Unternehmensstrafrecht und dennoch verantwortlich
Trotz verschiedener Bestrebungen existiert ein „Unternehmensstrafrecht“ im engeren Sinne eines Verbandsstrafrechts in Deutschland noch nicht. Der strafrechtliche Schuldbegriff knüpft vielmehr an das Fehlverhalten von Einzelpersonen an. Man kann daher von einem Unternehmensträger-Strafrecht sprechen, in dem Führungskräfte (Manager) für Verfehlungen des Unternehmens oder der eigenen Angestellten strafrechtlich verantwortlich sein können.
Bereits heute eröffnet der § 30 OWiG die Möglichkeit, eine Unternehmensgeldbuße von bis zu 10 Mio. Euro zu verhängen. Anknüpfungspunkt kann einerseits strafrechtliches Fehlverhalten der Unternehmensleitung sein. Andererseits kann Anlass eines Bußgelds die unzureichende Aufsicht oder Organisation im Unternehmen sein, wegen derer die Begehung betriebsbezogener Straftaten unzureichend erschwert wurde (§ 130 OWiG). Daneben drohen Unternehmen empfindliche Einziehungsmaßnahmen sofern sie von etwaigen Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht profitiert haben könnten.
Kompetenz im Wirtschaftsstrafrecht
Professionelle Strafverteidigung ist angesichts der Kompetenz der Schwerpunktstaatsanwaltschaften deshalb zentrale Voraussetzung für den Erfolg eines Verfahrens. Diese Dezernate findet man u.a. in Hamburg, Berlin, Kiel (für Schleswig-Holstein), Oldenburg (für Niedersachsen) sowie in Rostock (für Mecklenburg-Vorpommern). Nach einer Anklage ist meist die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht (§ 74c GVG) zuständig, so dass es unbedingt auch einer spezialisierten Strafverteidigung bedarf.
SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB ist eine Partnerschaft der Rechtsanwälte Dr. Frédéric Schneider und Dr. Benedikt Mick mit Sitz in Hamburg und Berlin. Die Kanzlei ist im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht spezialisiert, beispielsweise in den Bereichen:
- Geldwäsche, § 261 StGB
- Betrug sowie Kapitalanlage- und Subventionsbetrug, §§ 263 ff. StGB
- Untreue, § 266 StGB
- Arztstrafrecht sowie Medizinstrafrecht
- Korruption und Wettbewerbsstrafrecht
- Arbeitsstrafrecht
- Steuerstrafrecht, insbesondere Steuerhinterziehung
- Präventive Beratung (Compliance) sowie unternehmensinterne Ermittlungen und Aufklärung möglicher Straftaten
Jeder hat seine Stärken – unsere ist die Strafverteidigung, in Berlin sowie bundesweit! Als Strafrechtsboutique sind wir keine Großkanzlei und wollen dies auch nicht werden. Wir verstehen uns vielmehr als persönlicher Beistand und Ansprechpartner für unseren Mandanten im gesamten Verfahren.
Als Fachanwälte für Strafrecht treten wir auch in der Hauptverhandlung stets engagiert und unnachgiebig für die Verfahrensrechte unserer Mandanten ein, entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls immer substanziell in der Argumentation. Dabei geben wir uns nicht mit weniger zufrieden als tatsächlich im Sinne des Mandanten zu erreichen ist. Unser Anspruch ist höchste Qualität, Präzision und Effektivität, in komplexen genauso wie in kleineren Verfahren.
Persönliche Ersteinschätzung im Wirtschaftsstrafrecht
Rufen Sie uns unter Telefon 030 – 120 88 380 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.