Das OLG Braunschweig hat mit Beschluss vom 19. Juni 2025 auf eine von unserem Kollegen Dr. Sebastian Seel begründete Revision hin das auf Freiheitsstrafe wegen sexuellen Übergriffs in zwei Fällen lautende Urteil gegen seinen Mandanten vollständig aufgehoben.
Dr. Seel hatte in seiner Sachrüge herausgearbeitet, dass trotz einiger weiterer Zeugen und einiger Chatnachrichten eine echte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegt. Dann hatte er dargelegt, weshalb die Beweiswürdigung der Kammer den in solchen Konstellationen geltenden Anforderungen an die Darstellung der belastenden Aussage nicht genügt.
Zudem hatte er die Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung zum Vorsatz bzw. zum erkennbar entgegenstehenden Willen der Belastungszeugin gerügt. Nachdem sich schon die Generalstaatsanwaltschaft seinen Ausführungen angeschlossen und die Aufhebung des Urteils beantragt hatte, folgte nun auch das OLG seiner Argumentation und hob das Urteil mit den Feststellungen auf.
Dr. Seel hatte auch drei Verfahrensrügen erhoben, darunter eine sehr interessante Rüge der Verletzung des § 250 StPO durch vollständige Inaugenscheinnahme eines 45-minütigen Videos von der polizeilichen Vernehmung der Belastungszeugin unmittelbar vor deren Vernehmung in der Hauptverhandlung. Das OLG ging auf die Verfahrensrügen leider nicht mehr ein.
So oder so, jetzt gibt es einen neuen Durchgang am Landgericht Göttingen mit ordentlich Rückenwind aus dem Revisionsverfahren.