Komplettaufhebung eines Hamburger Landgerichtsurteils – Erfolgreiche Revision vor dem Hanseatischen OLG

In einem ungewöhnlich langen Revisionsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht konnte unser geschätzter Kanzleikollege, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Seel, die vollständige Aufhebung eines Urteils wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall erreichen.

Das Urteil fiel über einen in den Urteilsgründen nicht aufgelösten Widerspruch, den er in der Revisionsbegründung herausgearbeitet hatte. Auf der einen Seite hat das Landgericht zur Täuschung und zum Irrtum festgestellt, der Beschwerdeführer habe bestimmte Leistungen zugesagt, obwohl er schon bei Vertragsschluss dazu nicht willens und in der Lage gewesen sei. Ca. fünfzig Urteilsseiten später hat es dann jedoch bei der Beweiswürdigung zum subjektiven Tatbestand Feststellungen dahingehend getroffen, der Beschwerdeführer habe schon vor Vertragsschluss gegenüber der angeblich getäuschten Person offengelegt, die zur Erbringung der Leistungen notwendigen Ressourcen nicht zu haben.

Im Revisionsverfahren ging es hoch her. Die Staatsanwaltschaft versuchte sich an einer Rügeverkümmerung, scheiterte dabei aber am guten Gedächtnis einer wackeren Urkundsbeamtin. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte wenig überraschend dennoch die vollständige „o.u.“-Verwerfung der Revision. Die Hemmschwelle für eine Komplettaufhebung war auch aufgrund der vorherigen langen Hauptverhandlung sicherlich hoch. Umso erfreulicher ist das Ergebnis für unsere Mandanten.

Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur vollständigen Aufhebung eines Urteils des Landgerichts Hamburg wegen Betrugs, Seite 1
Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur vollständigen Aufhebung eines Urteils des Landgerichts Hamburg wegen Betrugs, Seite 2
Der Artikel wurde in der Kategorie Aktuell geschrieben. und wurde zuletzt aktualisiert am 1. Oktober 2026.