Medienstrafrecht und Pressestrafrecht

Das Medienstrafrecht ist eine Reaktion auf das Fehlverhalten von Medien mit Mitteln des Strafrechts. Wo „mit Medien“ gearbeitet wird, bedarf es einer rechtlichen Ordnung, Begrenzung und Orientierung. Dafür gibt es das Medienrecht. Dort wo Menschen aktiv und passiv mit Medien in Berührung kommen, wächst häufig Potential für (zwischen-) menschliche Konflikte heran, deren Bewältigung genuine Aufgabe des Strafrechts ist. Deswegen gibt es das Medienstrafrecht.

Der Begriff der Medien bezieht sich dabei keineswegs nur auf „klassische“ Medien wie Presse, Radio und Fernsehen (Rundfunk). Vielmehr sind auch „neue“ Medien im Internet bzw. dessen Plattformen gemeint, z.B. Blogs, Podcasts, Videoplattformen, die sozialen Netzwerke sowie die Kommunikation insgesamt.

Ein Teilgebiet des Medienstrafrechts bildet das Pressestrafrecht. Unzweifelhaft ist die Presse den allgemeinen Strafgesetzen unterworfen, schließlich sind diese allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG. Gleichwohl enthalten die Landespressegesetze jeweils eigene Strafnormen sowie eine Verweisung auf die allgemeinen Strafgesetze.

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Strafverteidigung im Medienstrafrecht

Wenn Sie im Medienstrafrecht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verdächtigt oder beschuldigt werden, sind vertiefte Kenntnissen in diesem Rechtsgebiet und auch praktische Erfahrungen im Medienbetrieb von Vorteil. Des Weiteren ist ein überlegenes technisches Verständnis notwendig, wenn es um Ermittlungsverfahren oder präventive Beratung im Internetstrafrecht geht. Beides bringen wir mit.

Sofern Sie als Unternehmer, Prominenter oder sonstige Person des öffentlichen Lebens befürchten müssen, zum Opfer einer medial gesteuerten Kampagne zu werden, ist unverzügliches Handeln gefragt. Durch unsere Kooperationen mit namhaften Experten für Krisen-PR und Litigation-PR sowie Kanzleien für Medienrecht sind wir sofort handlungsfähig, um Ihre Persönlichkeitsrechte im wahrsten Sinne des Wortes zu verteidigen. So reicht es manchmal gerade nicht aus, nur auf das Zivilrecht zu vertrauen, wenn auch die Polizei mit besonderen Befugnissen zum Einsatz kommen kann.

Dies gilt umso mehr, wenn Sie Opfer einer Straftat werden (z.B. einer Erpressung oder Nachstellung durch sog. Stalker) oder jemand droht, persönlichkeitsrechtsverletzende sowie strafbare Film-, Ton- oder Foto-Aufnahmen im Internet zu veröffentlichen. Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist mit solchen Krisensituationen vertraut und wird Ihnen in dieser Zeit ein verlässlicher Ansprechpartner und rechtlicher Beistand sein.

Beratung im Medien- und Pressestrafrecht

Wie das Medienrecht insgesamt ist auch das Medienstrafrecht ein noch „junges“ (Teil-) Rechtsgebiet, auf das sich in Deutschland bislang nur äußerst wenige Strafverteidiger spezialisiert haben. Obwohl bisher kaum Fachliteratur zu dem Themengebiet existiert, zeichnet sich schon deutlich ab, dass hoher Beratungsbedarf in diesem Rechtsbereich besteht, nicht zuletzt wegen der zunehmenden Bedeutung des Internets in nahezu allen Lebensbereichen und der Verbreitung von Angeboten über verschiedene Plattformen.

Darüber hinaus ist das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten zum Schutz von Informationen und Informanten regelmäßiges Thema unserer Beratung im Vorfeld von Veröffentlichungen in Presse und Medien. Schließlich ist das Redaktionsgeheimnis ein essentieller Bestandteil der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten Presse- und Rundfunkfreiheit. Zahlreiche Fragen stellen sich auch im Kontext der Verdachtsberichterstattung im Zusammenhang mit vermeintlichen Straftaten von Politikern und Prominenten.

Unsere Kompetenz ist Ihr Gewinn!

Geht es um Fragen aus dem Medienrecht mit strafrechtlichen sowie strafprozessualen Bezügen sollten Sie auch einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen. Je spezieller die Materie ist, desto präziser muss folglich die Beratung sein. Geht es im Pressestrafrecht um die Garantenhaftung, also die Frage, ob die verantwortlichen Redakteure vorsätzlich oder fährlässig ihre Pflicht verletzt haben, ein Druckwerk von strafbaren Inhalten freizuhalten, sind originäre strafrechtliche Probleme zu prüfen.

Rechtsanwalt Dr. Benedikt Mick ist Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht und insbesondere spezialisiert auf persönlichkeitsrechtliche Sachverhalte und das Medienstrafrecht.

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